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Sitzungstermin: Donnerstag 25.02.2021 /17:30 / Ort: Rathaus im Ratssaal
Die Sitzungen der Bezirksvertretung II sind öffentlich. Bürger haben kein Rederecht, können aber am Anfang der Sitzung etwas vortragen und Fragen stellen. In der Regel gibt es am Ende der Tagesordnung einen kleinen, nicht-öffentlichen Teil.
Nächste Termine: 25.03.2021, 29.04.2021, 27.05.2021, 26.08.2021, 30.09.2021, 11.11.2021, 9.12.2021
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Im Zuge einer technischen Abnahme werden heute (23.02.2021) und während der nächsten Tage alle 30 Sirenen im Essener Stadtgebiet einzeln ausgelöst. Die Sirenen werden nur kurz und mit deutlich verringerter Lautstärke gefahren. Kein Grund zur Sorge, es handelt sich um Testalarmierungen.
Bürgersprechstunde beim BVR in Coronazeiten
Geschrieben von gabriele reinders | unter Aktuell | am 22-02-2021
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Bürger- und Verkehrsverein Rüttenscheid
Auch mit dem Angebot unserer Bürgersprechstunde richten wir uns nach der Corona-Schutzverordnung. So ist es uns weiterhin nicht möglich, unser Büro für persönliche Besuche zu öffnen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich telefonisch oder per Mail bei uns zu melden. Wir sind für Sie da.
Tel: 0201 – 777 111
Mail: info{@}bvr-ruettenscheid.de
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Aktuelle Hinweise zum Ablauf im Impfzentrum Essen
(„angepasster“ Pressetext der Stadt Essen): Das Impfzentrum Essen in der Halle 4 der Messe Essen (in unmittelbarer Nähe der Grugapark-Therme) ist seit dem 8. Februar in Betrieb. Von 14 bis 20 Uhr sind sechs Impfstraßen besetzt.
Die Stadt Essen hat einige Hinweise für den Ablauf im Impfzentrum zusammengefasst:
Pünktlich, aber nicht zu früh kommen: Es wird dringend empfohlen, dass alle Impflinge pünktlich zu ihrem Termin erscheinen, allerdings nicht zu früh. Es gibt im Impfzentrum keinen Wartebereich vor dem Einlass. Für einen reibungslosen Ablauf ohne Warteschlangen und ohne Menschenansammlungen ist es am besten, wenn man zur vereinbarten Uhrzeit erscheint.
Anfahrt: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist es über die Ruhrbahn-Linie U11 sowie die Busverbindung 142 erreichbar (Haltestelle Messe Ost/Gruga / Messe).
Für Anreisende mit dem PKW stehen die gebührenpflichtigen Messeparkplätze P1 und P6 (1 Euro/Std.) zur Verfügung. Für Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises (G) steht eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen direkt vor der Halle 4 zur Verfügung. Erreichbar ist das Parkdeck über die Lührmannstraße. Hier wird es auch eine Haltezone für Taxis oder Bürgerbusse geben.
Fahrradfahrende erreichen die Halle 4 bestmöglich über den Haupteingang der Messe Essen (Messeplatz 1).
Impflinge müssen mobil sein: Es ist zu beachten, dass Impflinge, die liegend transportiert werden müssten, derzeit nicht im Impfzentrum Essen geimpft werden können. Es gibt keine Rollliegen vor Ort und es muss insofern eine Mobilität vorhanden sein, die es erlaubt den Weg durch das Impfzentrum mit geringer Unterstützung zu schaffen.
Die Barrierefreiheit für gehbehinderte Menschen ist gegeben. Vor Ort können Rollstühle ausgeliehen werden, eigene Rollstühle können selbstverständlich mitgebracht werden. Eine Begleitperson darf ebenfalls mit ins Impfzentrum. Vor Ort sind außerdem Ehrenamtliche der Hilfsorganisationen und der RuhrVolunteers, die die Impflinge bei ihrem Gang durch das Impfzentrum unterstützen können.
Unterlagen nicht vergessen: Zum Impftermin müssen alle Unterlagen mitgebracht werden, die die Kassenärztliche Vereinigung (KVNO) nach Vereinbarung des Impftermins zum Download zur Verfügung gestellt hat. Fragen und Antworten zu den Unterlagen klärt die KVNO auf ihrer Internetseite.
Auch ein Lichtbildausweis zur Identifizierung muss parat gehalten werden. (Pressetext der Stadt Essen)
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Die Stadt Essen bietet auf www.Essen.de aktuelle Informationen zum Stand der Corona-Krise.
Für Personen mit krankheitsbedingten Symptomen, die sich nicht in angeordneter Quarantäne befinden, ist weiterhin der/ die Hausärzt*in die erste Anlaufstelle. Reiserückkehrer*innen werden gebeten, sich auf www.einreiseanmeldung.de zu registrieren und den weiteren Instruktionen zu folgen.
Bürger*innen, die Fragen zu den aktuell gültigen Regelungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) haben, finden auf essen.de/coronavirus_regeln sowie auf essen.de/coronavirus_faq_regeln Antworten. Darüber hinaus steht für Anfragen das zentrale E-Mail-Postfach des Ordnungsamtes faq@ordnungsamt.essen.de zur Verfügung.Wichtige Informationen rund um das Thema Coronavirus in Essen sind zudem auf essen.de/coronavirus_infos zu finden. (Pressetext Webseite Stadt Essen)
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Jede Spende hilft, das bald 40 Jahre alte Karl-Hohlmann-Haus (Haus für Menschen mit Behinderungen) zeitgemäß instand zu halten. Unsere nächsten Sparziele sind die dringende Erneuerung der alten Fenster und der Einbau eines neuen Fahrstuhls.
… aus unserer Satzung:
„Im Rahmen der Zweckbestimmung gemäß Abs. 1 fördert der Verein insbesondere die sozialen Belange der im Stadtteil Essen-Rüttenscheid lebenden Mitbürger, gemäß § 53 der AO hilfsbedürftigen Menschen, um deren Lebensbedingungen in ihrer täglichen Umwelt zu verbessern. Der Verein unterstützt insbesondere die „Stiftung Rüttenscheid“ ….
Im Rahmen seiner Ziele sind die Bemühungen des BVR vorrangig darauf gerichtet, Wohnraum für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen. Der BVR vertritt die Interessen der Bürger. Des Weiteren sind die Standortpflege und die Pflege des Heimatgedankens ein Anliegen des BVR.“
Sparkasse Essen # IBAN DE54 3605 0105 0008 3414 06 | BIC: SPESDE3EXXX
Deutsche Bank # IBAN DE85 3607 0050 0491 3141 00 | BIC: DEUTDEDEXXX
Die Spenden sind steuerlich absetzbar!
… wir erhalten keine Fördergelder und müssen alles mit eigenen Mitteln finanzieren.
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… mit dem Umbau der Rüttenscheider Straße zur Fahrradstraße wurde auch ein personenbezogener Behindertenparkplatz um wenige Meter versetzt. Daraus ergab sich diese freie Sicht auf unser Haus.
Auch nach Monaten ist es noch „komisch“, nicht das rote Auto zu erblicken, das auf all unseren Publikationen verewigt ist. Die Rückseite kann sich auch sehen lassen und ist bei Sonnenschein besonders schön.
Behördennummer 115 nun in Essen erreichbar
Geschrieben von gabriele reinders | unter Aktuell | am 18-02-2021
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Seit dem 4.1.2021 ist die neue Behördennummer 115 auch in Essen erreichbar. Sie wurde deutschlandweit ins Leben gerufen, um die Verwaltung bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Rund 550 Kommunen, zwölf Länder und die Bundesverwaltung haben sich dem Verbund bereits angeschlossen. Oberbürgermeister Thomas Kufen unterzeichnete Anfang November 2020 die Charta des 115-Verbundes.
Wie bei vielen anderen Behörden auch ist das Dienstleistungsangebot der Stadtverwaltung Essen breit gefächert. Für Bürger*innen, Besucher*innen und Unternehmen ist es oft nicht leicht, den*die richtige*n Ansprechpartner*in zu finden. Mit der Behördennummer 115 wird seit Beginn des neuen Jahres ein einfacher und direkter telefonischer Zugang zu Auskünften über Leistungen der Verwaltung angeboten. Städtische Mitarbeiter*innen sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer 115 schnell und zuverlässig erreichbar. Insgesamt stehen den Essener*innen an der neu eingerichteten Hotline sowie der bereits bekannten zentralen Telefonnummer 0201 88-0 elf Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zur Verfügung. (Text: Stadt Essen / Bild: Patrick Opierzynski, Stadt Essen)
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Auf Grund der Coronavirus-Pandemie gelten die Einschränkungen für den öffentlichen Raum. Die Gesamt-Besucherzahl ist auf 3.500 Personen beschränkt. Die Kontaktbeschränkungen und die Abstands- und Hygieneregeln der aktuellen Coronaschutzverordnung müssen beachtet werden. Weiterhin gilt auf den Spielplätzen und in allen geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
